Bruderschaften

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   Bruderschaften

1. Bruderschaft "Unserer lieben Frau Mariä Verkündigung" - kurz " Marianische Bruderschaft"

1514 (Am 3. Osterfeiertag - Osterdienstag; 18. April 1514) stiftete der damalige Pfründeninhaber (1504 - 1544) und spätere Augsburger und Bamberger Domprobst Dr. Marquard von Stein, ein Bruder des Herrschaftsinhabers, die Bruderschaft „Unserer lieben Frau Mariä Verkündigung" oder kurz „Marianische Bruderschaft“ genannt. Neben dem religiösen ist auch das soziale Anliegen zu nennen. Die Bruderschaft konnte an ihre Mitglieder Geld zu einem Zinssatz von fünf Prozent vergeben.

  Opferstock der Marianischen Bruderschaft Fahne der Marianischen Bruderschaft
Prozessionsstangen Marianisch  
Prozessionsstangen Marianische Bruderschaft  


 

 2. Schutzengelbruderschaft

Die Schutzengelbruderschaft wurde 1683 von Pfarrer Christoph Brehe gestiftet.

oben:  (Unterschrift:   Johann Christoph Brehe)
unten: Opferstock für Schutzengelbruderschaft

  Fahne der Schutzengelbruderschaft

Schutzengel Prozesseionsstangen

Prozessionsstangen der Schutzengelbruderschaft

 
Herzog Maximilian Philipp ließ sich auch als erstes männliches Mitglied in die 1683 in Mattsies gegründete Schutzengelbruderschaft eintragen.

Dadurch, dass das Fest in aufwändiger und festlicher Weise begangen wurde, konnte es schnell Fuß fassen und zum „Matzjieser Fest“ werden.
Schutzengelfest - 2. Oktober, gefeiert wird am vierten Sonntag im September
Das Schutzengelfest wird als Mattsieser Fest gefeiert.

(Text eines Mitgliedbuches)

Schutzengel-Bruderschaft

In Mattsies (kanonisch eingesetzt im Jahre 1683),

Im darauffolgenden Jahr 1684 wurde am südlichen Eingang der Pfarrkirche eine Kapelle für die Schutzengel-Bruderschaft gebaut.

  1. Ziel und Ende dieser Bruderschaft.
    Das Ziel und Ende dieser Bruderschaft ist kein anderes, als dass
  1. Gott verherrlicht und christliche Heilung befördert werde, insbesondere
  2. dass wir Gott für seine väterliche Vorsicht danken, womit Er seine hl. Engel zu unserm Schutze aussendet,
  3. dass wir das Andenken an die hl. Schutzengel in uns zu jeder Zeit lebhaft erhalten, und hiedurch angetrieben werden, alles, was böse ist, zu verabscheuen, und sorgfältigst zu meiden,
  4. dass wir zugleich auch an unsere Gemeinschaft mit den christgläubigen Seelen im Reinigungsorte uns erinnern, und für sie zu Gott bitte.

 

  1. Vorschrift der Bruderschaft

Jeder katholische Christ kann in diese Bruderschaft aufgenommen werden, wobei er jedoch Folgendes zu beobachten hat, und zwar:

  1. Wer ein sündhaftes Leben geführt, der fasse am Tage der Aufnahme in diese Bruderschaft den ernsten Vorsatz, wahre Buße zu tun, und sich von ganzem Herzen zu Gott zu bekehren, eingedenk des Ausspruches Jesu Christi: „es wird im Himmel eine Freude sein über Einen Sünder, der Buße tut mehr, als über 99 Gerechte, welche der Buße nicht bedürfen“. Luc. 15.7. Zu dem Ende empfange er bei seiner Aufnahme, so wie sonst öfters im Jahre, namentlich auch auf das Fest der hl. Schutzengel die hl. Sakramente der Buße und des Altars, und mache sich durch würdigen Empfang dieser hl. Sakramente auch der kirchl. Ablässe teilhaftig, welche Papst Innozenz XI. dieser Bruderschaft verliehen hat.
  2. Soll jedes Bruderschaftsmitglied beflissen sein, ein gerechtes, nüchternes, keusches und gottseliges Leben führen, in seinem Stande und Berufe den Willen Gottes in allem getreu zu erfüllen, wie ihn die Engel im Himmel vollziehen; insbesondere aber sollen
  3. Eltern ihren Kindern sichtbare Schutzengel sein, sie durch Wort und Tat in der Furcht Gottes erziehen, für ihre Unschuld Tag und Nacht Sorge tragen, und sie vor jeder Verführung zum Bösen bewahren, eingedenk der Worte des göttlichen Erlösers: „verachtet doch keines von diesen Kleinen: denn ihre Engel sehen allezeit das Angesicht meines Vaters, der im Himmel ist; wer aber eines von diesen Kleinen ärgert, dem wäre es besser, dass ein Mühlstein an seinen Hals gehängt, und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde;“ ebenso sollen
  4. Hausväter und Hausmütter nicht nur selbst kein Ärgernis geben, und in ihrem Hause kein Aergernis dulden, sondern auch zur Aufrechterhaltung öffentlicher Zucht und Ehrbarkeit, vorzüglich unter der heranwachsenden Jugend, sich gegenseitig kräftigst unterstützen, und hiedurch nicht bloß schützende Engel für ihre Untergebenen, sondern auch für die Gemeinde werden.
  5. Jedes Bruderschaftsmitglied wetteifere in der Nächstenliebe, und suche in Ausübung geistlicher und leiblicher Werke der Barmherzigkeit seinem Nächsten zu dienen, und hierdurch gleichsam den Beruf der Engel nachzuahmen.
  6. An den gottesdienstlichen Versammlungen sollen die Bruderschaftsmitglieder mit Andacht beiwohnen und die vorgeschriebenen Bruderschaftsgebete verrichten, und hiedurch mit einem guten Beispiele vorangehen, die ledigen Leute aber sollen fleißig in der sonntäglichen Christenlehre erscheinen.
  7. Jedes Bruderschaftsmitglied rufe täglich namentlich bei dem Morgen- und Abendgebete seinen hl. Schutzengel mit folgenden Worten an:

    „O geliebter Engel mein,
    Laß mich dir empfohlen sein,
    Daß mein Herz von Sünden frei,
    und Gott wohlgefällig sei
    Führe mich an deiner Hand
    Bis an meines Grabes Rand,
    Stelle mich dem Vater vor
    Einst in aller Engel Chor!“
  8. Soll jedes Bruderschaftsmitglied bei jeder heil. Kommunion und insbesondere, wenn der Jahrtag für alle im Herrn entschlafenen Brüder und Schwestern gehalten wird, für dieselben zu Gott flehen, dass er die aus der Bruderschaft abgeschiedenen, und alle christgläubigen Seelen in die Wohnung des Lichtes, der Erquickung und des Friedens aufnehmen wolle, bei dem Hinscheiden eines jeglichen Mitgliedes aber sogleich 5 Vater unser und 5 Ave Maria beten.
  9. Nach dem Tode des eingeschriebenen Mitgliedes ist dieser Zettel dem Ortspfarrer, als dem Vorstande der Bruderschaft zurückzugeben damit dessen Name in der Bruderschaftskirche verkündet werde, und alle für dasselbe gemeinschaftlich beten.

 

Kirchengebet

am Schutzengelfeste und sonst öfters zu beten.

O Gott, der du nach deiner unaussprechlichen Vorsicht die hl. Engel zu unserm Schutze sendest, wir bitten dich, verleihe uns, dass wir jetzt auf Erden uns ihres Schutzes, und einst im Himmel ihrer Gesellschaft ewig erfreuen mögen. Durch Jesum Christum unsern Herrn! Amen.

 

Vollkommener Ablaß.

  1. Am Tage der Aufnahme in die Bruderschaft,
  2. am hl. Schutzengelfeste,
  3. in der Sterbestunde unter Anrufung des alleinseligmachenden Namens Jesu.